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Auto Versicherung – Wann Unfallkosten aus eigener Tasche zahlen?

Jeder Autofahrer steht in der Pflicht, eine Kfz-Versicherung abzuschließen. Um Kosten zu sparen, werden oftmals günstige Policen abgeschlossen, die sich aber im Schadensfall durchaus als Fehlentscheidung entpuppen.

Ein Großteil der Autobesitzer setzt auf eine günstige Police, die natürlich bei einem Unfall gute Leistungen bringen soll. Im Auftrag des Versicherungsunternehmens Axa untersuchte das Institut für Meinungsforschung Forsa entsprechendes Verhalten der Autofahrer und bestätigte die Tendenz, dass viele eher eine günstige Versicherung wählen und dafür lieber einen nicht so umfassenden Versicherungsschutz in Kauf nehmen.

Kommt es dann aber zu einem Unfall, büßen die Autofahren wichtige Punkte bei ihrem Schadensfreiheitsrabatt ein, was die Versicherungsprämie erheblich teurer werden lässt.

Der Verbraucherschutzanwalt vom ADAC, Paul Kuhn, berichtete von einem Versicherer, der seine Kunden nach einem Unfall etwa fünf bis sieben Schadenfreiheitsklassen zurückstuft. Danach muss der Autofahrer dann etliche Jahre unfallfrei fahren, um wieder in die ursprüngliche Schadensfreiheitsklasse zu kommen.

Um dies zu verhindern, sollte nach einem schuldhaft verursachten Unfall genau geprüft werden, wie das Versicherungsunternehmen dann Rückstufungen mit dem Schadensfreiheitsrabatt vornimmt. Es kann sich dann als weniger kostenintensiv erweisen, wenn man die Reparaturkosten selbst trägt.

Stephan Schweda, Gesamtverband der Deutschen Versicherungwirtschaft (GdV), sagt dazu: „Die Höhe des Schadens ist für die Rückstufung egal“. Und er erläutert weiter, dass es völlig unerheblich ist, wie hoch der Schaden sei. Ausschlaggebend ist, wie hoch der Jahresbeitrag sowie die bislang erreichte Schadensfreiheitsklasse ist. Die Versicherungsunternehmen können die Herabstufungen auch nach ihrem eigenen Ermessen entscheiden, da es keine Grenzsumme gibt, die allgemeine Gültigkeit hat.

Laut Informationen von „Finanztest“ sei es bei einem Schaden unter einem Betrag von 1.500,- EUR in diesen Fällen meist günstiger, wenn die Reparaturkosten selbst getragen werden.

Jeder Versicherer wird seinen Kunden ohne zusätzliche Kosten eine entsprechende Grenzsumme ausrechnen, so dass dieser dann gut entscheiden kann, ob er den Schaden von der Versicherung tragen lassen will oder die Kosten lieber selbst übernimmt.

Eine Zurückstufung im Schadensfreiheitsrabatt kann aber auch eine Folge dessen sein, wie oft der Kunde Unfälle verursacht hat. Laut Paul Schweda ist es gerade bei Bagatellschäden besser, gleich die Reparaturkosten zu tragen.

Aber auch bei einem Vertragsabschluss kann der Kunde mit einem Zusatztarif seine gesammelten Rabatte schützen. Hier ist allerdings von „echten“ und „unechten“ Rettern eines Rabattes zu unterscheiden. Bei den echten wird ein zusätzlicher Preis von ca. 10,- bis 15,- EUR erhoben. Dafür geht allerdings auch nicht der Schadensfreiheitsrabatt bei einem selbst verschuldeten Unfall verloren. Allerdings wird bei diesem Zusatztarif oftmals ein bestimmtes Alter und eine bestimmte Anzahl an unfallfreien Jahren vorausgesetzt. Erst nach dem dritten Unfall erfolgt eine Zurückstufung in der Schadensfreiheitsklasse. Bei der unechten Variante wird der Schadensfreiheitsrabatt zwar nicht verringert, aber es erfolgt eine Zurückstufung in der Schadensfreiheitsklasse. Dies ist auch nur eine Versicherungsmöglichkeit für ältere Autofahrer, den hierfür sind 25 Jahre unfallfreies Fahren Pflicht. Haken hierbei ist, dass die Versicherungsprämie und Schadensfreiheitsklasse sich erhöhen, wenn der zweite Unfall verursacht worden ist.

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