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Steuerstrafrecht: Nur der Profi blickt wirklich durch

(Anzeige – gesponserter Artikel) Kaum ein Thema ist so komplex wie das Steuerstrafrecht – und zugleich betrifft dieses Thema jeden Menschen, ob beruflich oder privat. Aus diesem Grund haben wir uns darauf spezialisiert unseren Mandanten bei allen Aspekten und Fragen rund um das Steuerstrafrecht umfassend zu unterstützen.

Was gehört nun zu diesem Themenbereich und aus welchen einzelnen Punkten besteht er? Der bekannte Begriff der Steuerhinterziehung ist den meisten Menschen geläufig – aber es gibt noch viel mehr und deshalb geben wir hier einen kleinen Überblick über das Steuerecht im Allgemeinen und unsere Arbeitsfelder im Besonderen, mit denen wir Unternehmen aller Art zur Seite stehen.

Es beginnt mit der ordnungsgemäßen Betriebsführung. Lohn- und Gehaltsabrechnungen gehören ebenso dazu wie das Thema Umsatzsteuer. Ein weiterer großer Bereich ist die Betriebsprüfung durch eine Steuerbehörde. Diese Prüfungen können als Stichprobe durchgeführt werden oder auf einem konkreten Verdachtsmoment bestehen. Kommt solch eine Prüfung, müssen sämtliche Vorgänge und Unterlagen der Geschäftsführung hundertprozentig in Ordnung sein.

Selbst unabsichtliche Fehler können schnell den Eindruck der Steuerhinterziehung oder einem anderen Delikt des Steuerstrafrechts erwecken.

Weitere Arbeitsbereiche unserer Kanzlei beziehen sich auf Vollstreckungen aller Art – sowohl solche, die sich gegen unsere Mandanten richten, als auch jene, die von den Mandanten gegen Dritte angestrebt werden. Hierzu gehört auch die Frage nach den Verjährungsfristen für einzelne Angelegenheiten.

Ein anderer Gesichtspunkt ist die Selbstanzeige – falls sie erforderlich ist, muss hier äußerst professionell vorgegangen werden, um größeren Schaden abzuwenden. Dennoch kommen Selbstanzeigen, zum Beispiel wegen Steuerhinterziehung, häufiger vor, als viele glauben, und können mit unserer Hilfe optimal behandelt werden. In diesem Zusammenhang stellt sich für einige Unternehmen auch die Frage nach der Situation in der Schweiz, bei der wir kompetent beraten können.

Der Kontakt mit dem Finanzamt ist für viele Menschen – gerade im Steuerstrafrecht – nicht ganz einfach. Auch hier stehen wir unseren Mandanten bei, zum Beispiel bei Klageverfahren, Revisionen oder Durchsuchungen. Mithilfe unserer langjährigen Erfahrung im Umgang mit Finanzämtern sind wir in der Lage unseren Mandanten jede gewünschte Hilfestellung zu geben und ihnen den oftmals unüberschaubaren Weg durch das Steuerstrafrecht zu ebnen. Gerade Steuerberater suche häufig unsere Unterstützung und wir bieten jegliche Hilfe bis hin zur Beratung bei drohenden Beschlagnahmungen, Vollstreckungsbescheiden oder gar Haftbefehlen.

Aber auch wenn unsere Mandanten lediglich Zeugen in einem Verfahren sind, können sie von unserer Hilfe profitieren. Alle diese und noch weitere Aspekte des Steuerstrafrechts gehören zu unserem Leistungsspektrum und bieten unseren Mandanten eine zuverlässige, kompetente Grundlage für ihre Unternehmensführung. SH Rechtsanwälte – Fachanwälte & Steuerberater in Essen