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Angelockt und abgezockt bei Schuldnerberatung

Obwohl im Durchschnitt jeder Deutsche 81.000,- EUR besitzt, können viele über keine nennenswerten Rücklagen verfügen.

Bundesweit gibt es laut Creditreform per 1. Oktober diesen Jahres 7,3 Millionen überschuldete Haushalte, was 150.000 mehr als noch im vergangenen Jahr sind. Allein 3,3 Millionen private Haushalte haben Insolvenz angemeldet.

Da es bei der enorm hohen Anzahl nur lediglich 1.050 Insolvenz- und Schuldnerberaterstellen in der öffentlichen Hand gibt, wenden sich Betroffene daher oftmals an private Beratungsstellen. Claudia Kurzbuch, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V., meint dazu: „Dadurch sind die Betroffenen höher verschuldet als vorher.“ „Viele dieser Anbieter versprechen schnelle Hilfe und verlangen dafür bis zu 1.500 Euro“. Sie rät, sich unbedingt an öffentliche Beratungsstellung zu wenden, da diese eine umfassende Hilfe anbieten und auch kurzfristige Termine zur Existenzsicherung (z. B. bei Kontopfändung oder Wohnungsverlust) kostenlos innerhalb von wenigen Tagen vergeben.

Seriöse Schuldnerberatungsstellen arbeiten kostenfrei. Hier sind die örtliche Verbraucherzentrale, der Deutsche Caritasverband, das Deutsche Rote Kreuz, das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche Deutschland oder Sozialämter in Gemeinden, Städten und Landkreisen mögliche Anlaufstellen. In diesen Einrichtungen arbeiten Rechtsanwälte, Wirtschaftsexperten und ausgebildete Sozialarbeiter, die eine umfassende wirtschaftliche und rechtliche, in einigen Fällen sogar eine soziale Beratung anbieten.

Jene, die absehen können, dass in der Zukunft die Ausgaben die Einnahmen übersteigen werden und wichtige Dinge wie Miete, Strom u. ä. wahrscheinlich nicht mehr beglichen werden können, sollten sich umgehend an eine der genannten Beratungsstellen wenden. Darüber hinaus kann man sich Informationen unter www.meine-schulden.de bzw. unter der Telefonnummer 01801/90 70 50 einholen.

Wer sich dennoch an eine private Schuldnerberatungsstelle wenden möchte, kann anhand einer von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erstellten Checkliste einschätzen, wenn diese Beratungsstelle nicht seriös arbeitet.

– Hellhörig sollte man werden, wenn eine schnelle Soforthilfe oder Schuldenbegleichung nach nur einer Rate versprochen wird, da sich meist – keine grundlegende Beratung bzw. rechtliche Vertretung dahinter verbirgt.

– Auch sind Gesprächstermine in der eigenen Wohnung mit Vorsicht zu genießen. Eine Beratung von seriösen Anbietern findet immer in deren Geschäftsräumen statt.

– Weiterhin ist eine Unseriösität auch zu erkennen, wenn lediglich zur Weiterreichung an einen Anwalt die Daten des Schuldners aufgenommen werden.

– Schon beim ersten Kontakt sollten die Kosten erfragt werden. Öffentliche Stellen bieten dies kostenfrei an. Wird nachgefragt, welchen Betrag der Schuldner monatlich aufbringen kann, ist Vorsicht geboten.

– Wird ein Vertrag unterzeichnet, sollte sich der Inhalt nicht nur auf verwaltende Tätigkeiten beschränken. Hier sollte die Rechtsberatung und Vertretung mit vereinbart sein. Darüber hinaus auch, dass der Berater mit den Gläubigern verhandelt und einen Haushaltsplan aufstellt.

– Nicht unter Zeitdruck setzen lassen. Seriöse Anbieter drängen Betroffene nicht zur schnellen Unterzeichnung des Vertrages. Bestehen Zweifel, kann der Vertrag von der örtlichen Verbraucherzentrale geprüft werden.

– Es ist weiterhin darauf zu achten, dass nur der Vertrag über die Schuldnerberatung unterschrieben wird. Hier werden von Beratern auch gern Schulden- und Vermögensverwaltungsverträge und andere Vereinbarungen angeboten. Diese sind keinesfalls für eine Schuldenbereinigung geeignet, sondern führen nur zu einer weiteren Verschuldung.