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Billigflieger tricksen bei Ticketpreisen

Eine neu erlassene EU-Verordnung schreibt den Fluggesellschaften vor, dass diese vor einer etwaigen Buchung eines Fluges die Gesamtkosten, einschließlich der Steuern und sonstigen Abgaben, lückenlos aufführen müssen. Damit will man Transparenz für den Kunden schaffen.

Allerdings nehmen es nicht alle Unternehmen mit dieser Verordnung so genau. Ryanair sei hier als Beispiel genannt, die weiterhin mit nicht seriösen Angeboten ihre Verkaufszahlen erhöhen wollen. Benannte Fluggesellschaft wirbt auf ihrer Website u.a. mit dem Slogan „Ausverkauf. 250 Strecken. Jeder Sitz! Jeder Flug! Ab zehn Euro pro einfachen Flug“. Bei Germanwings ist zu lesen „Raus aus dem Winterschlaf. 300.000 Winterflüge ab 19,99 Euro inklusive Steuern und Gebühren buchen“. TUIfly wirbt mit „240.000 Shoppingflüge ab 24 Euro“ und letztendlich auch Easyjet, die „Silvesterschnäppchen ab 20,99 Euro“ anpreisen.

Die „Welt am Sonntag“ hat diese Angebote genauer angeschaut und getestet und musste dabei auch wieder feststellen, dass in diesen Angeboten zusätzliche Kosten nicht enthalten waren bzw. auch nicht benötigte Versicherungen dem Kunden verkauft wurden.

Die bisherige Praxis der so genannten Billig-Airlines war schon oft von Verbraucherschützern kritisiert worden. Durch die neue EU-Verordnung sind nun Angebote wie Ein-Euro-Flüge ausgeschlossen. Kerstin Hoppe, Referentin für Rechtsdurchsetzung beim Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV), sagte dazu: „Wir begrüßen diese EU-Verordnung, die einige Sachen klarstellt“. Sie zeigte sich außerdem sehr zufrieden darüber, dass nun eine Voreinstellung bei der Online-Buchung für den Abschluss für eine Reiseversicherung oder aber auch bevorzugtes Einsteigen verboten worden ist. Nun stehen die Fluggesellschaften in der Pflicht, den Kunden selbst über Extras entscheiden zu lassen, ob solche Zusatzoptionen gewünscht werden.

Im Test musste dann allerdings festgestellt werden, dass bei den stichprobenweise aufgesuchten Internetbuchungsmasken alle vier weiterhin mit den nicht mehr erlaubten Voreinstellungen arbeiten. Das wird auch ersichtlich an folgenden Formulierungen wie:
„Damit Sie Ihrer Reise beruhigt entgegensehen können, haben wir Ihrer Buchung eine Reiseversicherung hinzugefügt“ (Easyjet) oder TUIfly „Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer Elvia-Reiseversicherung“. Dies entspricht einem klaren Verstoß gegen die EU-Verordnung. Vom Verbraucherschutzverband wird daher erwogen, rechtlich gegen die Fluggesellschaften vorzugehen, wenn sie diese klaren Verstöße nicht abstellen.

Ein Punkt der EU-Verordnung, dass die Fluggesellschaften die Zusatzkosten klar definieren müssen, könnte möglicherweise verschieden ausgelegt werden. Zwingend ist sicherlich nicht, dass die weiteren Kosten gleich auf der Startseite benannt werden. Allerdings kann es dem Kunden nicht zugemutet werden, sich erst über einige Seiten durchzuarbeiten. Die Juristin Hoppe vertritt die Ansicht, dass dieser Punkt noch einer genauen Rechtsprechung bedarf.

Kunden müssen also weiterhin bei einer Flugbuchung sehr aufmerksam vorgehen. Besonderes Augenmerk sollte auch den Gepäckgebühren gelten. 20 kg Gepäck sind bei TUIfly im Preis inbegriffen. Bei Ryanair kosten dann aber schon drei Stücke glatte 60,- EUR – und das pro Flugstrecke. Bei Germanwings zahlt man bei einer Onlinebuchung 5,- EUR je Gepäckstück. Wird hingegen das Gepäck erst auf dem Flughafen gemeldet, zahlt man 10,- EUR. Easyjet lässt sich je transportiertem Gepäckstück mit 9,- EUR bezahlen.

Wer also diese wichtigen Punkte übersieht, für den entpuppt sich ein angeblich sehr günstiger Flug als nicht mehr so attraktiv.

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