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Focus-Online: Steuersoftware 2007 im Vergleich

Da immer mehr der Trend dahin geht, dass die Steuererklärung am eigenen PC erstellt wird, hat Focus sieben Steuerprogramme getestet.

Aufgrund der Kompliziertheit des Steuerrechts und gerade bei den aktuellen Unsicherheiten zur Thematik Arbeitszimmer und Pendlerpauschale fällt es Laien zusehends schwerer, eine Steuererklärung schnell auszufüllen. Geschuldet dessen geben viele Bürger auch erst gar keine Steuererklärung ab oder schöpfen ihre Sparmöglichkeiten nicht aus. So verschenken sie nach Schätzungen des Steuerzahlerbundes etwa jedes Jahr eine halbe Milliarde Euro.

Für FOCUS-MONEY haben Finanzbeamte die sieben bekanntesten Steuersoftwareprogramme getestet.

Nach Einschätzung der Lüneburger Finanzbeamtin Birgit Tietjen haben alle diese Steuerprogramme in etwa einen gleichen Standard. Somit sollte bei der Auswahl speziell auf individuelle Gegebenheiten und Fertigkeiten geachtet werden, rät Birgit Tietjen. Für einfache Steuererklärungen reichen Programme wie Qicksteuer, t@x oder Konz. Wird eine Steuererklärung durch Miet- oder Kapitaleinkünfte oder aber eine gewerbliche Tätigkeit komplexer, sollte eine kostenintensivere Software gewählt werdem, wie z. B. Taxman, SteuerSparErklärung oder das WISO Sparbuch.

Das Programm von www.steuerfuchs.de (ausschließlich webbasiert) sticht nicht durch viele Extras hervor. Erst nach dem Absenden der Steuerklärung an das Finanzamt werden Gebühren in Höhe von 14,95 EUR fällig. Das ist im Vergleich zu anderen Steuerprogrammen, die zwischen 30,- und 40,- EUR kosten, recht günstig. Positiv ist auch, dass dieses Programm nicht von einem Betriebssystem abhängig ist und somit auch bei Mac- und Linux-Nutzern funktioniert. Das ist ein großer Nachteil aller anderen gängigen Programme, da diese nur mit Windows ausgestatteten Rechnern arbeiten können. Das von der Finanzverwaltung offizielle Programm Elster kann gebührenfrei herunter geladen werden. Allerdings fehlen hierbei Steuertipps gänzlich.

Auswahlkriterien für die Tester waren u. a., wie schnell sich die Daten eingeben lassen (Benutzerführung, Übersichtlichkeit und angebotene Hilfestellungen, Handhabung bei Eingabe von Kapitaleinkünften). Darüber hinaus waren die Qualität der Handbücher, Musterbriefe und sonstige Extras zu bewerten. Als letzter Punkt der Bewertung wurden die Rechenergebnisse und die jeweilige Begründung begutachtet.

Ergebnis war, dass alle Programm das richtige Ergebnis ermittelten. Abweichungen kamen laut Frau Tietjen nur dadurch zustande, dass Gesetze und Vorschriften unterschiedlich ausgelegt wurden. Das betraf z. B. die Entfernungspauschale. Hier rechnen einige Programme ab dem ersten Kilometer, andere erst ab dem 21. Kilometer (gemäß der seit 2007 geltenden Regelung). Bei allen Programmen gibt es den Hinweis, dass das Finanzamt die Erstattung um die ersten 20 Kilometer kürzen wird und dass der Steuerpflichtige deshalb den Bescheid offen halten soll.

Die SteuerSparErklärung der Akademischen Arbeitsgemeinschaft ging als Testsieger hervor. Diese Programm ließ sich einfach installieren und hatte als schnellstes das Ergebnis. Die gute Programmführung, ein übersichtliches Handbuch, die Gewinnermittlung mit einem Journal und Tipps zur ab 2009 geltenden Abgeltungsteuer wurden dabei hervorgehoben. Die Programme Taxman und das WISO Sparbuch wurde als gut bewertet, da sich hier sowohl einfache als auch komplexere Steuererklärungen problemlos erarbeiten lassen. Allerdings lassen sich strategische Planungen mit einem Steuerberater durch alle Steuerprogramme nicht ersetzen.

Das Elster-Programm ist kostenfrei, enthält allerdings keinerlei Steuertipps. Es ist seit dem 8. Januar 2008 verfügbar und kann unter www.elster.de herunter geladen werden bzw. sind auch bei den Finanzämtern Installations-CD’s erhältlich. Die ausgefüllte Erklärung wird online an das Finanzamt gesendet. Den entsprechenden Bescheid kann man sich ebenso zustellen lassen.

Da fast jeder dritte Steuerbescheid fehlerhaft ist, sollten dieser genau überprüft werden. Änderungen seitens des Finanzamtes an den Angaben des Bürgers müssen am Bescheidende erläutert werden. Ist dies nicht vorhanden, sollte ein Einspruch erfolgen. Innerhalb eines Monats kann dieser eingelegt werden und ist kostenfrei. Eine entsprechende Begründung kann auch nachträglich erfolgen.

Wurde unverschuldet die Einspruchsfrist nicht eingehalten, kann der Steuerzahler Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Sollten bereits zur gleichen Thematik Gerichtsverfahren anhängig sein, sind die Einsprüche mit Hinweis auf diese Verfahren mit der Angabe des Aktenzeichens einzureichen und ein Ruhen des Verfahrens zu beantragen. Musterbriefe und auch Begründungshilfen liefern die Software-Programme.

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