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Insolvenzberatung – kompetente Hilfe für einen effizienten Schuldenabbau

Der Schritt Insolvenz anzumelden fällt sicher niemandem leicht. Jedoch ist es der richtige Weg, wenn Entschuldungspläne und außergerichtliche Verhandlungen mit Gläubigern nicht mehr funktionieren.

Mithilfe der Anmeldung zur Insolvenz können Schulden systematisch abgebaut und die Basis für ein neues Lebensgefühl geschaffen werden. Empfehlenswert ist in jedem Fall die Betreuung durch eine Insolvenzberatung. Aufgrund der Erfahrungswerte und des Know-hows können individuelle Probleme während des Verfahren zeitnah gelöst werden. Das spart zum Einen Nerven und zum Anderen Kosten für den Schuldner.

Insolvenz anmelden – kann das jeder?

Ist jeder berechtigt eine Insolvenz anzumelden, wenn ihm die Schulden über den Kopf wachsen? Ja – es kommt nur auf die Wahl des richtigen Insolvenzverfahrens an. Hat man sich also für den Schuldenabbau durch ein Insolvenzverfahren entschieden, ist es ratsam, sich mit den verschiedenen Arten der Insolvenz auseinander zu setzen. Die Einordnung der eigenen Situation in die richtige Kategorie bildet die Grundlage für einen einwandfreien Ablauf des Verfahrens.

Verbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz?

Je nach der aktuellen Lage wird der Schuldner in eine Kategorie eingeordnet. Als Privatperson, welche sich nicht außergerichtlich mit seinen Gläubigern einigen konnte, besteht die Möglichkeit der Verbraucherinsolvenz. Um diese Insolvenz als Privatperson anmelden zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zum Einen darf die Privatperson nicht selbstständig tätig sein und zum Anderen sollte die Person nicht mehr als 19 Gläubiger haben. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann der Insolvenzantrag gestellt werden.

Doch was für eine Möglichkeit gibt es für Selbstständige? Auch diese können selbstverständlich Insolvenz anmelden. Jedoch gibt es auch hier Richtlinien. Privatpersonen, dessen Schulden ihnen nicht unmittelbar zugeschrieben, sondern der Selbstständigkeit zugerechnet werden, können im Rahmen der Regelinsolvenz eine Privatinsolvenz anmelden.

Der Vorteil hierbei ist, dass der Selbstständige seine Tätigkeit nach dem Verfahren nicht aufgeben muss. Das Ziel der Insolvenz ist es, den Schuldner von seiner Restschuld zu befreien und ihm so eine zukünftige Geschäftstätigkeit zu ermöglichen.

Was für Kosten entstehen durch ein Insolvenzverfahren?

Zunächst haben Privatpersonen mit und ohne Ausübung einer Selbstständigkeit die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenstundung zu stellen. Wird der Antrag gewährt, müssen die Kosten des Verfahrens erst gezahlt werden, wenn die Restschuldbefreiung gewährt wird. Neben den Gerichtskosten kommen auch Gebühren für den Treuhänder/ Verwalter hinzu. Diese können je nach der Anzahl der beteiligten Gläubiger variieren.

Die tatsächlichen Kosten eines Verfahrens lassen sich erst im Nachhinein exakt ermitteln. Das Verfahren sollte von einem Anwalt begleitet werden, welcher die Kosten im Überblick behält und bestimmte Beträge verhandeln kann.

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