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Mit Privat-Insolvenz raus aus den roten Zahlen

Immer mehr Privathaushalte sind überschuldet. Doch es gibt auch einen Ausweg

Es liegt durchaus nicht immer im Verschulden des Betroffenen, dass er in eine finanzielle Notsituation gerät. Mögliche Gründe können auch ein Arbeitsplatzverlust oder die Scheidung einer Ehe sein.

Eine Variante ist aber auch ein Ratenkauf. Viele Angebote sind inzwischen derart attraktiv, dass immer mehr Menschen hierdurch in eine Schuldenfalle geraten. Den höchsten Stand von Verbraucherinsolvenzen hat die Wirtschaftsauskunftei Creditreform im Jahr 2007 ermittelt. Dies betrifft mehr als 100.000 Privatpersonen, die im letzten Jahr Insolvenz anmelden mussten.

Die Privat-Insolvenz ist in dieser schwierigen Situation eine Möglichkeit, einen Ausweg aus der finanziellen Krise zu finden. Hiermit soll es betroffenen Menschen gelingen, schuldenfrei neu zu starten. Sechs Jahre muss während des Verfahrens ein Erwachsener den von seinem Einkommen pfändbaren Teil an seinen Treuhänder abführen. Das betrifft alle über 985,- EUR monatlich erreichten Einkommen. Ist er unterhaltspflichtig, werden die Beträge den 985,- EUR hinzugerechnet. Weiterhin steht der Schuldner bei einer Arbeitslosigkeit in der Pflicht, sich um eine Stelle zu bemühen und auch, jegliche zumutbare Tätigkeit aufzunehmen. Nur wenn er diese vom Gericht erteilten Auflagen einhält, wird er für diesen sechsjährigen Zeitraum (Wohlverhaltensphase) für schuldenfrei erklärt. Hat er sich in dieser Zeit entsprechend verhalten, sind alle aufgelaufenen Schulden danach beglichen. Dabei ist unerheblich, ob diese durch einen Kredit, durch Steuernachzahlungen, Kauf eines Autos oder eine Bürgschaft entstanden waren. Allerdings gilt dies nicht für Schulden, die auf Grund von Straftaten wie Betrug oder Diebstahl, Geldstrafen oder auch Schadenersatzforderungen entstanden sind.

Beraten lassen sollte man sich möglichst zeitnah. Wenn erst die Konten gesperrt oder das Gehalt gepfändet wird, wird es problematischer, als nötig. Heribert Rollik, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung in Berlin, sagte dazu: "Kostengünstige oder gar kostenlose Beratungen gibt es unter anderem bei Wohlfahrtsverbänden und Verbraucherzentralen" und weiter: "Betroffene können auch zu privaten Beratungsstellen wie Rechtsanwälten gehen. Allerdings kostet dies Geld." Eine kostenlose Beratung ist aber auch in den Sozialämtern der Gemeinden, Landkreisen und Städten möglich.

Von Schuldenregulierern, die mit sofortiger Hilfe für Menschen in solchen Lagen werben, ist eher abzuraten. Hiervor wird auch eindringlich von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gewarnt, denn diese Firmen verlangen schon vorab größtenteils hohe Gebühren, was den Schuldenberg noch weiter anwachsen lässt. Professionelle Hilfe wird meist nicht geboten.

Leider sind die Wartenzeiten bei den öffentlichen Stellen für eine Beratung auf Grund die Vielzahl von Betroffenen recht lang. Ortsbedingt muss man sechs bis neun Monate auf einen Termin warten. Darauf wies der Berliner Schuldnerberater Rollik hin.

Seitens der Bundesregierung sind Änderungen zum Insolvenzrecht geplant, die allerdings erst frühestens Anfang nächsten Jahres in Kraft treten werden. Grundgedanke dabei ist, dass das Verfahren zur Verbraucherinsolvenz einfacher gemacht werden soll. Helga Springeneer, Finanzexpertin beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) erläuterte dazu: "Fest steht, dass das Verfahren künftig billiger für den Staat und flexibler werden soll. Das soll insbesondere für die mittellosen Schuldner gelten, bei denen von Anfang an klar ist, dass kein Cent mehr zu holen ist."

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