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Neue Regelungen zum Jahreswechsel: Umweltplakette Bußgelder TÜV Pendlerpauschale CO2-Steuer

Mit dem Beginn des Jahres wird das Autofahren für alle teurer. Nachfolgend ein Überlick der wichtigsten Neuerungen:

Umweltplakette

In 21 Großstädten werden ab 2008 Umweltzonen eingeführt. Berlin, Köln und Hannover beginnen damit bereits ab 01. Januar. Nur noch Autos mit Umweltplaketten dürfen in diesen Bereichen fahren oder aber haben eine Ausnahmegenehmigung. Der ADAC teilte mit, dass bundesweit, Einsatzfahrzeuge von Militär und Polizei, Krankenwagen, Fahrzeuge für den Behindertentransport, Arbeitsmaschinen und Müllwagen, Motorräder und Dreiräder von dieser Pflicht befreit sind. Auch Oldtimer-Fahrzeuge erhalten nach Druck durch den ADAC eine General-Erlaubnis. Umweltplaketten können die Plaketten bei den Zulassungsstellen, der Dekra, Werkstätten oder dem TÜV für fünf bis zehn Euro erworben werden.

Für Ausnahmegenehmigungen gibt es keine einheitlichen Regelungen in Deutschland, was vom ADAC sehr kritisiert wird. Meist bleiben diesen Genehmigungen auch für ein Jahr zeitlich begrenzt und werden auch nur dann erteilt, wenn Nachrüstungen nicht mehr möglich sind. Auch hierfür werden Gebühren fällig, die zwischen fünf und tausend Euro schwanken.

Höhere Bußgelder

Für Fahren mit Alkohol oder Drogen im Blut, Geschwindigkeitsüberschreitungen und Abstandsunterschreitungen werden ab 01. Januar wesentlich höhere Bußgelder erhoben. Für Alkoholsünder werden künftig doppelt so hohe Gebühren fällig: mehr als 0,5 Promille beim ersten Mal 500,- EUR, im Wiederholungsfall bis zu 1.500,- EUR. Geschwindigkeitsüberschreitungen mit 26 Kilometer pro Stunde zu schnell kosten 100,- EUR (vorher 60,- EUR).

Teurer: TÜV, Fahrprüfung und MPU

Für Dekra- und TÜV-Prüfungen müssen Autofahrer ab dem nächsten Jahr bis zu zwölf Prozent mehr bezahlen. Eine Haupt- und Abgas-Untersuchung wird ca. 94,- EUR kosten, eine Führerscheinprüfungsgebühr ca. 100,- EUR. Für eine Wiedererlangung der Fahrlizenz nach einer Alkoholfahrt werden für eine medizinisch-technische Untersuchung (MPU) rund 340,- EUR fällig.

Pendlerpauschale

Weiterhin können sich Pendler die alte Pauschale auf ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Derzeit wird vom Bundesverfassungsgericht geprüft, ob die Kürzung der Kostenpauschale für die ersten 21 Kilometer rechtmäßig ist. Stimmen die Verfassungsrichter diesem zu, drohen allerdings Steuernachzahlungen.

Kündigung der Versicherung

Auf Grund des neuen Versicherungsvertragsgesetzes erhalten Autofahrer, die ihre Kfz-Versicherung kündigen, zukünftig anteiligen den Betrag der Jahresprämie zurück.

Auslands-Knöllchen

Hat man sich im Ausland ein Bußgeld einhandelt, muss wohl auch 2008 nicht gleich damit gerechnet werden, dass die Strafe in Deutschland sofort vollstreckt wird. Laut ADAC soll aber der EU-Rahmenbeschlusses zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Geldsanktionen Anfang 2008 umgesetzt werden. Dabei ist aber auch zu beachten, dass in vielen Staaten Verkehrssünden sofort bezahlt werden bzw. andere bei der nächsten Einreise die Bezahlung verlangen.

Neuregelungen in Österreich

In Österreich wird auch das Telefonieren beim Autofahren ohne Freisprecheinrichtung ab 01. Januar 2008 teurer. Die Geldstrafe erhöht sich von 25,- EUR auf 50,- EUR. Allerdings gibt keine keine Pflicht mehr zum Fahren am Tage mit Licht. Hier ist für Fahrlichtschaltungen, die Abblendlicht oder Nebelscheinwerfer automatisch mit der Zündung aufdrehen, ein Aus für Licht am Tag erlaubt.

CO2-Steuer

Es ist nicht vor Anfang 2009 mit der Umstellung der Kfz-Steuer von Hubraum auf CO2-Ausstoß zu rechnen. Erst im Mai will die Bundesregierung die Details abstimmen.