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Sterbegeldversicherung – Geldvernichtungsmaschine ?

Experten vertreten einstimmig die Ansicht, dass Sterbegeldversicherungen nur der Versicherungsgesellschaft etwas bringen.

Zum jeweiligen Ende eines Jahres werden potentielle Kunden, zu denen selbst schon Leute Mitte Vierzig gelten, gedrängt, doch mit einer Sterbegeldversicherung „frühzeitig“ Vorsorge zu betreiben. Da sich seit 2004 die Krankenkassen nicht mehr an den Beerdigungskosten beteiligen, sind Bestattungen sehr teuer geworden.  Trauersprüche für die Mutter

Bei fast allen Versicherungsunternehmen, die auch Lebensversicherungen anbieten, kann eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen werden.

Thorsten Rudnik, Bund der Versicherten (BdV), vertritt aber die Ansicht, dass so eine Versicherung nur dem Versicherer etwas bringt. Sehr selten hat auch der Kunde etwas davon.
Rudnik dazu: „Die Police ist überflüssig, eine reine Geldvernichtungsmaschine“. Ebenfalls kritisiert Merten Larisch, Finanzexperte von der Verbraucherzentrale Bayern: „Eine Geldanlage mit garantierter Minusrendite.“ Stiftung Warentest beurteilte diese Versicherung als „Renditegrab“.

Meist erwarten die Kunden, dass sie mit dem Einzahlen der Beiträge ihre eigene Bestattung ansparen. Einer Sterbegeldversicherung ist allerdings nichts weiter als eine Variante einer Kapitallebensversicherung, nur in der nicht so umfassenden Form. Größtenteils wird eine höhere Versicherungssumme als 10.000,- EUR meist nicht überschritten, da die monatlichen Beiträge relativ niedrig sind. Sie bewegen sich zwischen zehn bis vierzig Euro. Sie können in einem Betrag oder aber auch über einen Zeitraum von 25 Jahren getragen werden.

Verbraucherschutzorganisationen haben berechnet, dass der größte Teil des eingezahlten Betrages den Risikoschutz des Kunden verschlingt. Fakt ist, dass die Einzahlungen wesentlich höher sind als das, was der Kunde am Ende für die Bestattung erhält. Dabei ist völlig unerheblich, wie lange der Kunde lebt. Kein Verlustgeschäft ist es, stirbt ein Versicherter kurz nach Vertragsabschluss durch einen Unfall.

Ältere Menschen zahlen besonders drauf. Das Risiko, bald zu sterben, ist entsprechend höher und deshalb kalkulieren die Versicherer mit den Beiträgen. Oftmals gilt auch eine Wartezeit von drei Jahren, was bedeutet, dass ein in diesem Zeitraum eingetretener Todesfall keinen Versicherungsschutz genießt. Lediglich die bereits eingegangen Beträge fließen an die Erben zurück. Dies kann besonders belastend sein, wenn man bedenkt, dass es oft schwierig ist, passende Trauersprüche für die Mutter zu finden, während man sich auch mit den finanziellen Aspekten des Verlustes auseinandersetzen muss. Mit einer hundertprozentigen Auszahlung der Versicherungssumme kann daher meist erst ab dem vierten Jahr nach Vertragsabschluss gerechnet werden.

Besonders aufmerksam sollte man sein, wenn dem Kunden suggeriert wird, als sei so ein Vertrag auch ohne jegliche Gesundheitsprüfung im hohen Alter rentabel. Rudnik erklärt dazu, dass in den Geschäftsbedingungen dann Warteklauseln enthalten sind, die lediglich bei einem Tod durch Unfall in den ersten drei Versicherungsjahren Leistungen bieten, nicht aber beispielsweise für einen Tod durch eine schwere Krankheit wie Krebs. Es kann also nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden, dass auf die Erben trotzdem Kosten zukommen.

Verbraucherschützer raten daher, lieber Sparkonten anzulegen und gute Zinsangebote zu nutzen. Wer schon so eine Versicherung abgeschlossen hat, sollte diese besser schnell kündigen. Und dies selbst dann, wenn Verluste entstehen sollten.

Gegen einen geringen Kostenbeitrag kann man sich bei den Verbraucherzentralen ausrechnen lassen, ob sich eine Beendigung der Versicherung lohnt. Rudnik vertritt die Ansicht: „Lieber ein Ende mit Schrecken, in eine völlig unrentable Versicherung gehört nicht weiter Geld reingesteckt“.

Auch mit einem Bestattungsinstitut können schon im Vorfeld wichtige Details für eine etwaige spätere Bestattung per Vertrag festgehalten werden.