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Steuertipps vor Silvester – Pendlerpauschale, Spenden, Handwerkerrechnungen …

Mit dem sich dem zu Ende neigenden Jahr empfiehlt Stiftung Warentest, noch rasch mit einigen legalen Steuertricks die Steuerlast für 2007 zu senken.

So können beispielsweise Handwerkerrechnungen, Werbungskosten und Spenden in der Steuererklärung angesetzt werden. Möglicherweise ist aber auch ein Wechsel in eine andere Steuerklasse vorteilhaft.

Mit der gekürzten Pendlerpauschale, strengeren Regeln für das häusliche Arbeitszimmer und die Erhöhung der Mehrwertsteuer hat sich im Jahr 2007 für alle die Steuerlast sehr erhöht. Allerdings ist die Streichung der Pendlerpauschale der ersten 20 Kilometer Arbeitsweg sehr umstritten, was einige Finanzämter zu einer entsprechenden Reaktion zwang.

Arbeitnehmer können sich für 2008 die alten Freibeträge wieder auf ihre Lohnsteuerkarte eintragen lassen, was einen höheren Nettoverdienst ausmacht. Allerdings wird erst im kommenden Jahr das Bundesverfassungsgericht urteilen, ob die Streichung der Pendlerpauschale verfassungswidrig ist. Beurteilt das Bundesverfassungsgericht die Streichung als rechtmäßig, muss die eingesparte Steuer zurückgezahlt werden. Trotzdem wird die Eintragung empfohlen.

Können Arbeitnehmer jetzt schon absehen, dass sie im kommenden Jahr Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Mutterschaftsgeld oder Arbeitslosengeld beziehen werden, können diese die Leistungen erhöhen, indem sie rechtzeitig einen Wechsel in die Lohnsteuerklasse III vornehmen. Da in dieser Leistungsberechnung vom Nettoverdienst ausgegangen wird, erhöht sich diese bei einer geringen Zahlung von Steuern.

Für die zukünftige Zahlung von Elterngeld sollte der Steuerklassenwechsel nach Möglichkeit schon einige Monate vor der Geburt vorgenommen werden. Beträgt das durchschnittliche monatliche Einkommen allerdings mehr als 2.700,- EUR, lohnt sich ein Wechsel nicht, da dann ohnehin der Anspruch auf den Höchstsatz für Elterngeld besteht.
Bei einem Wechsel in die Steuerklasse V muss aber beachtet werden, dass im Fall von Krankheit oder Arbeitslosigkeit die Leistungen geringer ausfallen, denn auch bei der Berechnung von Lohnersatzleistungen ist der Nettolohn ausschlaggebend.

Einige Finanzämter akzeptieren nicht gern beim Elterngeld einen Wechsel von der Steuerklasse V in die III. Sollte es hier zu Streitigkeiten kommen, kann man sich bei Stiftung Warentest unter dem Suchbegriff “Elterngeld” ausführlich informieren.

Durchaus lohnt es sich, Kosten noch in das Jahr 2007 vorzuziehen und Einnahmen in das Jahr 2008 zu verschieben. Freiberufler sind da flexibler, aber auch Arbeitnehmern stehen da Möglichkeiten offen. Beispielsweise können Ausgaben für Bücher, Computer und andere Arbeitsmittel im Jahr 2007 angesetzt werden. Ebenso gilt das für Weiterbildungen, die schon 2007 bezahlt wurden, aber erst im kommenden Jahr stattfinden.

Sind die Kinder erwachsen, entfallen für 2007 Kindergeld, Kinderfreibetrag, Kinderzulagen für Eigenheimbesitzer und Riester-Sparer, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes über 7.680,- EUR im Jahr lagen. Von der Steuer können die Kosten für die Ausbildung (Fahrten, Computer, Fachbücher oder Studiengebühren) abgesetzt werden. Ebenso gilt das für Beiträge zu einer freiwilligen gesetzlichen oder einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung . Allerdings sind nur Sonderausgaben bzw. außergewöhnliche Belastungen bis zu einer Höhe von 7.680,- EUR absetzbar.

Ausgaben für Krankheitskosten wie neue Brille, Arztkosten, Zahnarztkosten bzw. Kosten zu einer gesetzlichen oder einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung werden nur als außergewöhnliche Belastung vom Finanzamt anerkannt, wenn sich diese oberhalb der „zumutbaren Belastung“ bewegen. Dieser Satz liegt bei einem bis sieben Prozent der Einkünfte in Abhängigkeit von Einkünften, Familienstand und Anzahl der Kinder.

Bezüglich Absetzbarkeit von Spenden sind im Jahr 2007 höhere Beträge möglich. In 2007 können bis zu 20 Prozent Spenden steuerlich geltend gemacht werden. Das ist doppelt so viel wie noch im Jahr 2006. Hierbei können Spenden zur Förderung von steuerbegünstigen Zwecken abgesetzt werden. Damit sind Spenden für Bildung, Jugend und Sport und z. B. Kultur mit eingeschlossen. Spenden für einen Karneval oder Hundezucht sind nach wie vor nicht absetzbar. Als Nachweis reichen Kontoauszüge mit Überweisungsbeleg, wenn der Spendenbetrag 200,- EUR nicht übersteigt.

Auch Handwerkerrechnungen können sich steuerlich mindernd auswirken. Die Finanzämter akzeptieren für haushaltsnahe Dienstleistungen Ausgaben bis zu einer Höhe von 3.000,- EUR im Jahr. Gleichermaßen gilt das auch für Wartungs- und Reparaturkosten wie z. B. Fernseher, Waschmaschine, Geschirrspüler, Elektro-, Heizungs-, Gas- und Wasseranlagen und Schornsteinfegerkosten. Übersteigen die Kosten die jährlich zulässige Höhe, sollte die Bezahlung eines Teiles davon nach Möglichkeit in das Jahr 2008 verlegt werden. Darüber hinaus lassen sich auch die Kosten für Dienstleistungen im Haushalt wie Putzen, Kochen, Garten und Betreuungsarbeiten absetzen.

Mit der ab 2009 einzuführenden Abgeltungssteuer für Zinsen und andere Kapitalerträge sind Sparer heute schon gehalten, dies zu berücksichtigen. Denn wenn der Grenzsteuersatz 25 Prozent übersteigt, sollten die Kapitalerträge auf 2009 und später verlagert werden.

Ab 2008 wird allen Bürgern eine Steueridentifikationsnummer zugeteilt werden, welche lebenslang erhalten bleiben soll. In dieser sind der Familienname, früheren Namen, Vornamen, Doktortitel, Ordensnamen, Künstlernamen, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, Anschrift erfasst.