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Wohn-Riester rächt sich im Alter

Die Financial Times berichtete über die Pläne der Bundesregierung, mit der durch die Eigenheim-Rente das “Riestern” attraktiver geworden ist. Doch hat man hierbei negative Aspekte feststellen müssen, die den späteren Rentnern hohe Steuerbelastungen bescheren werden.

Gemäß den Plänen der Regierung werden ab Mitte diesen Jahres Riester-Sparer ihr Kapital auch zur Finanzierung von selbst genutzten Immobilien verwenden können. Allerdings ist zu erwarten, dass das Kapital kaum für diesen Zweck Verwendung finden wird, da im Alter hohe Steuern zu erwarten sein werden.

Grundsätzlich können die ersparten Beträge, die bei durchschnittlich 2.000,- EUR pro Vertrag liegen, in Fonds-, Rentenversicherungen und Banksparpläne fließen. Zuzüglich der Grund- und Kinderzulagen und der fehlenden Versteuerung und Zahlung von Zinsen kann so bis zum 60. Geburtstag gespart werden. Danach wird eine monatliche Rente ausgezahlt, wovon der Fiskus dann individuell Steuern erhebt.

Entscheidet man sich für die Variante Wohn–Riester, kann auch vor dem 60. Lebensjahr das Kapital für Wohneigentum entnommen werden. Auch der Erwerb von Anteilen eines Altersheim ist möglich. Das entnommene Kapital wird auf einem speziellen Wohnförderkonto registriert und mit zwei Prozent pro Jahr verzinst. Eine Tilgung braucht der Sparer in diesem Zeitraum nicht vorzunehmen.

Diese Variante wird von Financial Times als eine sich im Alter herausstellende “Steuerkeule” bezeichnet. Grund ist, dass die über die Jahre hinweg verzinsten Beträge mit den Sparleistungen aufgerechnet werden, worauf der Fiskus ab dem 62. Geburtstag zugreift. Der Saldo des Kontos wird durch 23 geteilt. Bis zum 85. Lebensjahr muss der Sparer dann seinen anteiligen Betrag versteuern. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft kritisierte dieses Vorgehen als “unnötige Bürokratie pur”.

Wesentlich günstiger für einen Sparer wäre, wenn er in einem Betrag die Steuern bezahlen würde. In diesem Fall gäbe es sogar einen sofortigen Rabatt von 30 Prozent. Danach wird das Wohnförderkonto mit 70 Prozent als steuerpflichtige Einnahme behandelt. Bedingt durch einen Progressionsvorsprung und dem erhöhten Steuersatz, welcher auch Auswirkungen auf andere Einkommen hat, ist der Effekt einer Steuerersparnis selbst bei Geringverdienen gleich Null. Der Bundesverband Deutscher Volks- und Raiffeisenbanken schätzt daher ein: “Diese Besteuerung fiktiver Wohnförderkonten schreckt Verbraucher ab.”

Kritikpunkt ist auch, dass ein vor dem 85. Lebensjahr verstorbener Sparer seinen Erben die offene Forderung hinterlässt und diese in der Pflicht stehen, den Betrag unverzüglich an das Finanzamt zu zahlen. Wird darüber hinaus die Immobilie vor der 20-Jahresfrist vermietet, muss man mit einer Nachversteuerung rechnen. Gleiches gilt, wenn die Immobilie verkauft würde, es sei denn, der Verkaufserlös wird sofort in eine neue Immobilie investiert.

Der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) befürchtet, dass Wohn-Riester zum Verbrauch des Sparvermögens verleitet und letztendlich der Grundgedanke der Altersvorsorge verloren geht. Eigentlich sollten im Alter finanzielle Mittel zufließen und nicht Steuern gezahlt werden.

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